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Wiedereintritt
An wen muss ich
mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gern
einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen
vortragen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde entnehmen Sie dem
örtlichen Telefonbuch oder dem Gemeindebrief. Viele
Kirchengemeinden finden Sie auch schon im Internet. Eine Liste
aller 24 ev. Kirchen in Deutschland finden Sie hier. Die
Möglichkeit zum Wiedereintritt wird in einzelnen Landeskirchen
zusätzlich durch besondere Wiedereintrittsstellen eröffnet.
Werde ich noch
einmal getauft? Die Taufe ist einmalig. Sie wird
grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum
werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft,
auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten
christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich
vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche
aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein
Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können
so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Dazu melden Sie
sich in Ihrem örtlichen Pfarramt an.
Muss ich mich
prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein
Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die
Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie
sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit
der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein
Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige
Entscheidung.
Werde ich der
Gemeinde vorgestellt? Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es
gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt
werden.
Was habe ich von
der Mitgliedschaft in der Kirche? Lesen Sie doch
bitte „’Die’ 10 AnGebote der Kirche“. Dort ist zusammengestellt,
wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft
unterstützen und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen.
Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft
verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu
übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die
kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren
Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie
dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen
zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in
ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen
werden benötigt? Sofern Sie dem Pfarrer oder der
Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren
Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem
Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt
(Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde
benötigt.
Was kostet mich
der Eintritt? Der Eintritt in die evangelische Kirche
ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen,
kostenlos.
Was kostet mich
die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer? Es
gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen
(z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der
Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt
werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für
Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für
Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat
verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Die
Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer
abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die
Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit
mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer
unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen
Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt
eintragen.
Was hat der Staat
mit der Kirchensteuer zu tun? Der Staat zieht die
Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung
zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes
kirchliches System wäre erheblich teurer.
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